Als Projektdienstleister für Solarkraftwerke behält mp-tec den Überblick während der Projektplanung und Projektentwicklung und sondiert auf Wunsch auch passende Grundstücke und Objekte.
Vor Baubeginn muss zunächst die Genehmigung zur Errichtung der Solaranlage vorliegen. Dafür müssen zahlreiche Papiere wie Ertragsprognosen sowie Gutachten für Ertrag, Baugrund und Statik eingereicht werden. Darüber hinaus wird bei Photovoltaikanlagen eine Einspeisegenehmigung des Netzbetreibers benötigt, wenn der generierte Strom nicht für den Eigenbedarf bestimmt ist.
Befindet sich die Fläche nicht in Besitz des Anlagenbetreibers müssen auch der Pacht- beziehungsweise Kaufvertrag eingereicht werden. Ebenfalls gefordert: Der Gestattungsvertrag, damit berechtigt der Energieversorger den Anlagenbetreiber Leitungen und Kabel auf dem Grundstück zu verlegen. Wird die Solaranlage nicht vollständig aus Eigenmitteln finanziert, hält dies ein Finanzierungsvertrag fest. Dieser wird in der Regel zwischen der KfW beziehungsweise der jeweiligen Hausbank und dem Anlagenbetreiber geschlossen.
Der ebenfalls einzureichende GU-Vertrag, regelt die schlüsselfertige Errichtung eines Bauvorhabens zwischen Generalunternehmer (GU) und Bauherr. Generalunternehmer wie mp-tec binden wiederum Subunternehmer durch Werkverträge in das Projekt ein, tragen aber für das Gesamtprojekt die Verantwortung über die vereinbarte Leistung. Gegebenenfalls existiert noch ein Wartungsvertrag, sofern der Punkt Wartung und Service nicht bereits im GU-Vertrag geregelt wurde. Zudem sollte die Anlage gegen Schäden bei Errichtung und Betrieb versichert werden.